Liebe Patient:innen, liebe Angehörige,
ab dem 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (das sogenannte eRezept) eingeführt. Das hat viele Veränderungen zur Folge. Einige Dinge bleiben allerdings gleich:
- Zum Ausstellen von Medikamentenrezepten muss eine gültige elektronische Versichertenkarte vorliegen und im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein, sonst kann keine Ausstellung erfolgen.
- Jedes eRezept muss vom ausstellenden Arzt elektronisch signiert werden. Das heißt: Rezeptausstellungen „zwischendurch“ werden nicht mehr wie bisher erfolgen können, da die elektronische Signatur zeitaufwendiger als die händische Unterschrift durch den Arzt ist.
- Ausgenommen bleiben Rezepte nach dem Betäubungsmittelgesetz (sog. BTM-Rezepte), die weiterhin in Papierform ausgestellt werden, sowie Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und häusliche Krankenpflege sowie für Hilfsmittel.
Ab dem 01.01.2024 werden wir das folgende Vorgehen vornehmen:
- Sie lassen Ihre elektronische Gesundheitskarte bei uns einlesen
- Sie geben die Medikamente an, die sie benötigen
- Die Rezepte werden im Laufe des Tages vom Arzt signiert. Sie können die Medikamente gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte oder mit Hilfe der eRezept-App am Folgetag in der Apotheke abholen.
Offizielle Informationen finden Sie hier:
- Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Elektronischen Rezept
- Gematik: E-Rezept – Der schnelle Weg zum richtigen Medikament
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: So wird das eRezept eingelöst und Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht