Informationen zum eRezept ab 1. Januar 2024

ab dem 01.01.2024 wird das elektronische Rezept (das sogenannte eRezept) eingeführt. Das hat viele Veränderungen zur Folge. Einige Dinge bleiben allerdings gleich:

  • Zum Ausstellen von Medikamentenrezepten muss eine gültige elektronische Versichertenkarte vorliegen und im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein, sonst kann keine Ausstellung erfolgen.
  • Jedes eRezept muss vom ausstellenden Arzt elektronisch signiert werden. Das heißt: Rezeptausstellungen „zwischendurch“ werden nicht mehr wie bisher erfolgen können, da die elektronische Signatur zeitaufwendiger als die händische Unterschrift durch den Arzt ist.
  • Ausgenommen bleiben Rezepte nach dem Betäubungsmittelgesetz (sog. BTM-Rezepte), die weiterhin in Papierform ausgestellt werden, sowie Verordnungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und häusliche Krankenpflege sowie für Hilfsmittel.
  • Sie lassen Ihre elektronische Gesundheitskarte bei uns einlesen
  • Sie geben die Medikamente an, die sie benötigen
  • Die Rezepte werden im Laufe des Tages vom Arzt signiert. Sie kön­nen die Medikamente gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesund­heits­karte oder mit Hilfe der eRezept-App am Folgetag in der Apotheke abholen.

Offizielle Informationen finden Sie hier:

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